Mit einem vollständigen Inventar starten

Zum Übergabebestand gehören Beschäftigtenstammdaten, Vertragsgrundlagen, bisherige Abrechnungen, Lohnkonten, Meldungen, Rückmeldungen und relevante Vereinbarungen. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von Beschäftigungsart und Verlauf ab. Die Liste wird deshalb am tatsächlichen Bestand aufgebaut.

Offene Sachverhalte sichtbar lassen

Rückwirkende Änderungen, fehlende Nachweise oder noch ungeklärte Beschäftigungsbewertungen dürfen nicht im Datenexport verschwinden. Führen Sie eine offene Punkte Liste mit Verantwortlichem, betroffenem Zeitraum und nächstem Schritt. So kann die neue Abrechnungsstelle zwischen bestätigtem Stand und noch zu klärender Annahme unterscheiden.

Den ersten Monatslauf als Übergabepunkt nutzen

Prüfen Sie beim ersten Lauf gezielt Stammdaten, wiederkehrende Bezüge, Abzüge, Zahlwege und Vergleichswerte zum Vormonat. Abweichungen werden dokumentiert und nicht nur mündlich berichtigt. Nach dem erfolgreichen Lauf sollte klar sein, wo Beschäftigtenunterlagen, Übertragungsprotokolle und Korrekturhinweise künftig abgelegt werden.

Ein Export ist erst dann eine Übergabe, wenn Format, Vollständigkeit und Lesbarkeit am Ziel geprüft wurden.

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